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VERKAUFS-, LIEFER- und LEISTUNGSBEDINGUNGEN

 

Thomas Berger

Russbergstrasse 13/18/8

1210 Wien

 

Handelsgericht Wien

UID:ATU68411612

 

  1. Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten unsere den VertragspartnerInnen

bekanntgegebenen AGB.

Unsere VertragspartnerInnen stimmen zu, dass im Falle der Verwendung der AGB durch sie im

Zweifelsfall von unseren Bedingungen auszugehen ist, auch wenn die Bedingungen der

VertragspartnerInnen unwidersprochen bleiben.

Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren

Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Verbleiben bei der Vertragsauslegung dennoch

Unklarheiten, so sind diese in der Weise auszuräumen, dass jene Inhalte als vereinbart gelten, die

üblicherweise in vergleichbaren Fällen vereinbart werden.

 

  1. Angebot

Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag gilt erst mit Absendung einer schriftlichen

Auftragsbestätigung durch uns als geschlossen.

 

2.1. Angebote im Fernabsatz / Rücktrittsrecht im Falle der Online-Bestellung von Waren

BestellerInnen, die „Verbraucher“ im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, können binnen

einer Frist von 14 Werktagen ab Erhalt der Lieferung der bestellten Ware von einem im Fernabsatz

geschlossenen Vertrag (oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung) zurücktreten.

Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung  per E-Mail an leetoskateboards@gmail.com innerhalb der Frist

ohne Angabe von Gründen abgesendet wird. Samstage zählen nicht als Werktage.

Im Falle des Rücktritts findet eine gänzliche oder teilweise Rückerstattung des Kaufpreises nur Zug

um Zug gegen Zurückstellung der von dem/der BestellerIn erhaltenen Waren statt.

Die Ware sollte in ungenütztem und als neu wiederverkaufsfähigem Zustand und in der

Originalverpackung zurückgeschickt werden. Bei Artikeln, die durch Gebrauchsspuren beeinträchtigt

sind – sofern diese nicht durch bestimmungsgemäßen Gebrauch entstanden sind –, wird von uns ein

angemessenes Entgelt für die Wertminderung erhoben. Gleiches gilt, wenn bei Rückgabe der Ware

Zubehör oder Teile fehlen.

Die Kosten der Rücksendung gehen zu Lasten des/der KundIn. Sollte die Ware unfrei zurückgesendet

werden, sind wir berechtigt, einen entsprechenden Betrag einzubehalten bzw. in Rechnung zu stellen.

 

  1. Schutz von Plänen und Unterlagen / Geheimhaltung

Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen wie Prospekte, Kataloge, Muster,

Präsentationen und ähnliches bleiben unser geistiges Eigentum. Jede Verwendung, insbesondere die

Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung einschließlich des auch nur

auszugsweisen Kopierens, bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.

Sämtliche oben angeführte Unterlagen können jederzeit von uns zurückgefordert werden und sind uns

jedenfalls unverzüglich unaufgefordert zurückzustellen, wenn der Vertrag nicht zustande kommt.

Unsere VertragspartnerInnen verpflichten sich im Übrigen zur Geheimhaltung des ihnen aus der

Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber.

 

  1. Kaufpreis

Unsere Verkaufspreise sind grundsätzlich in € angegeben und gelten zum Zeitpunkt der Bestellung

zzgl. Versandkosten. Alle Preise verstehen sich inkl. 20 % MwSt.

 

  1. Zahlungsbedingungen

Bestellungen bei leetoskateboards.com werden nur gegen Vorkasse (nach Zahlungseingang auf unserem

Konto) verkauft und versandt.

 

  1. Verzugszinsen

Selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug des/der KäuferIn/WerkbestellerIn sind wir berechtigt,

Verzugszinsen in der Höhe von 10 % über dem Basiszinssatz jährlich zu verrechnen; hierdurch werden

Ansprüche auf Ersatz nachgewiesener höherer Zinsen nicht beeinträchtigt.

 

  1. Versand/Transport

Der Versand ist ausschließlich innerhalb Österreichs möglich. Der Versand erfolgt an die uns vom

Besteller mitgeteilte Adresse mit UPS bzw. österreichischer Post.

Bestellungen ab einem Bestellwert von € 50,- werden frei Haus (ohne Versandkosten) erledigt.

Bis € 49,99 verrechnen wir € 4,90 Versandkosten. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich nach

Zahlungseingang.

Nach Bekanntwerden von Lieferverzögerungen wird der/die KäuferIn innerhalb von fünf Werktagen

(nach Rechnungsdatum) darüber verständigt und es wird ein neuer Liefertermin vereinbart. Der/die

KundIn kann natürlich vom Vertrag zurücktreten.

Die von uns verkaufte Ware stellt eine Holschuld dar. Die KäuferInnen tragen daher das Risiko des

Transportes.

 

  1. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie aller Kosten und Spesen unser

Eigentum. Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn uns diese rechtzeitig vorher unter Anführung

des Namens bzw. der Firma und der genauen Geschäftsanschrift des/der KäuferIn bekannt gegeben

wurde und wir der Veräußerung zustimmen. Im Falle unserer Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung

als an uns abgetreten und sind wir jederzeit befugt, den/die DrittschuldnerIn von dieser Abtretung zu

verständigen.

Im Falle einer Mehrzahl von Forderungen unsererseits, werden Zahlungen des/der SchuldnerIn primär

jenen unserer Forderungen zugerechnet, die nicht (mehr) durch einen Eigentumsvorbehalt oder

andere Sicherungsmittel gesichert sind.

Im Falle des auch nur teilweisen Zahlungsverzuges stimmt der/die KundIn schon bei Kauf zu, dass wir

die Ware auf seine/ihre Kosten jederzeit abholen können.

Im Falle des Verzuges sind wir berechtigt, unsere Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu

machen.

Es wird vereinbart, dass in der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts kein Rücktritt vom Vertrag

liegt, außer wir erklären diesen ausdrücklich.

 

  1. Erfüllungsort

Erfüllungsort ist sowohl für unsere Leistung als auch die Gegenleistung Wien.

 

  1. Nichterfüllung/Liefer- und Leistungsverzug

Geringfügige Lieferfristüberschreitungen haben die KäuferInnen/WerkbestellerInnen jedenfalls zu

akzeptieren, ohne dass ihnen ein Schadenersatzanspruch oder ein Rücktrittsrecht zusteht.

 

  1. Einseitige Leistungsänderungen

Sachlich gerechtfertigte und angemessene Änderungen unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung,

insbesondere angemessene Lieferfrist oder kurzfristige Zahlungsfristüberschreitungen unsererseits

gelten als vorweg genehmigt.

Sachlich gerechtfertigte und geringfügige Änderungen, die nicht den Preis betreffen, können

unsererseits vorgenommen werden. Dies gilt insbesondere für derartige Lieferfristüberschreitungen.

Wir werden in diesem Fall, wenn die tatsächliche Fristüberschreitung abschätzbar ist, spätestens

jedoch eine Woche vor dem ursprünglich vereinbarten Liefertermin, bekannt geben, wie lange mit

einer Verzögerung zu rechnen ist.

 

  1. Gewährleistung

Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetzes wegen das Recht auf Wandlung zusteht,

behalten wir uns vor, den Gewährleistungsanspruch nach unserer Wahl durch Verbesserung,

Austausch oder Preisminderung zu erfüllen.

Der/die ÜbernehmerIn hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits

vorhanden war. Zu diesem Zweck ist die Ware nach der Ablieferung unverzüglich zu untersuchen.

Dabei festgestellte Mängel sind uns ebenso unverzüglich, spätestens aber innerhalb von sieben Tagen

nach Ablieferung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels schriftlich bekannt zu geben.

Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die

Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf

Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln, sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

Die Gewährleistungsfrist beträgt für bewegliche Sachen sechs Monate, für unbewegliche Sachen 24

Monate ab Lieferung/Leistung. Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung sowie durch

unsachgemäßen Zusammenbau entstanden sind, begründen keinen Anspruch auf eine

Gewährleistung.

 

12.1. Regressanspruch gem. § 933b ABGB

Der Regressanspruch gem. § 933b ABGB ist ausgeschlossen.

  1. Schadenersatz

Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für

Personenschäden oder Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen, es sei denn, letzteres

wurde im Einzelnen ausgehandelt.

  1. Produkthaftung

Allfällige Regressforderungen, die VertragspartnerInnen oder Dritte aus dem Titel „Produkthaftung“ im

Sinne des Produkthaftungsgesetzes gegen uns richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der/die

Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob

fahrlässig verschuldet worden ist.

 

  1. Aufrechnung

Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist

ausgeschlossen.

 

  1. Leistungsverweigerungsverbote und Zurückbehaltungsverbote

Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern lediglich

eines angemessenen Teiles des Rechnungsbetrages.

 

  1. Formvorschriften

Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu

ihrer Gültigkeit der Schriftform, somit auch der Originalunterschrift oder der sicheren elektronischen

Signatur – gleiches gilt für die Rechtswirksamkeit von an uns gerichtete Erklärungen, Anzeigen, etc. –

ausgenommen.

 

  1. Rechtswahl

Auf diesen Vertrag ist österreichisches materielles Recht anzuwenden.

 

  1. Gerichtsstandvereinbarung

Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz unseres

Unternehmens sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig. Wir haben jedoch das Recht, auch am

allgemeinen Gerichtsstand der jeweiligen VertragspartnerInnen zu klagen.

Für alle gegen VerbraucherInnen, die im Inland ihren Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der

Beschäftigung haben, wegen Streitigkeiten aus diesem Vertrag erhobenen Klagen ist eines jener

Gerichte zuständig, in dessen Sprengel die VerbraucherInnen ihren Wohnsitz, gewöhnlichen

Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung haben. Für VerbraucherInnen, die zum Zeitpunkt des

Vertragsabschlusses keinen Wohnsitz in Österreich haben, gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

 

  1. Schiedsgerichtsvereinbarung – Schiedsgerichtsbarkeit

Inländische Schiedsgerichtsbarkeit

Alle aus dem vorliegenden Vertrag sich ergebenden Streitigkeiten werden vom ständigen

Schiedsgericht der Wirtschaftskammer in Wien nach der für dasselbe geltenden

Schiedsgerichtsordnung von einem Schiedsrichtersenat endgültig entschieden.

 

  1. Elektronische Rechnungslegung

Unsere KundInnen sind damit einverstanden, dass Rechnungen an sie auch elektronisch erstellt und

übermittelt werden, wenn sie mit sicherer elektronischer Signatur erstellt werden.

  1. Terminverlust

Soweit der/die KäuferIn seine/ihre Zahlungsverpflichtung in Teilbeträgen zu leisten hat, gilt als

vereinbart, dass bei nicht fristgerechter Bezahlung auch nur einer Rate sämtliche noch ausständige

Teilleistungen ohne weitere Nachfristsetzung sofort fällig werden.

Bei Verbrauchergeschäften gilt die obige Regelung sinngemäß, soweit wir unsere Leistung vollständig

erbracht haben, auch nur eine rückständige Leistung des/der KundIn mindestens sechs Wochen fällig

ist, und wenn wir unter Setzung einer Nachfrist von zumindest zwei Wochen unter Androhung des

Terminverlustes gemahnt haben.

 

  1. Verzugszinsen bei Kreditgeschäften mit VerbraucherInnen

Bei Kreditgeschäften mit KonsumentInnen belaufen sich die Verzugszinsen auf den für die

vertragsgemäße Zahlung vereinbarten Zinssatz zuzüglich fünf Prozentpunkte per anno.

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