VERKAUFS-, LIEFER- und LEISTUNGSBEDINGUNGEN
Thomas Berger
Russbergstrasse 13/18/8
1210 Wien
Handelsgericht Wien
UID:ATU68411612
- Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten unsere den VertragspartnerInnen
bekanntgegebenen AGB.
Unsere VertragspartnerInnen stimmen zu, dass im Falle der Verwendung der AGB durch sie im
Zweifelsfall von unseren Bedingungen auszugehen ist, auch wenn die Bedingungen der
VertragspartnerInnen unwidersprochen bleiben.
Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren
Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Verbleiben bei der Vertragsauslegung dennoch
Unklarheiten, so sind diese in der Weise auszuräumen, dass jene Inhalte als vereinbart gelten, die
üblicherweise in vergleichbaren Fällen vereinbart werden.
- Angebot
Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag gilt erst mit Absendung einer schriftlichen
Auftragsbestätigung durch uns als geschlossen.
2.1. Angebote im Fernabsatz / Rücktrittsrecht im Falle der Online-Bestellung von Waren
BestellerInnen, die „Verbraucher“ im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, können binnen
einer Frist von 14 Werktagen ab Erhalt der Lieferung der bestellten Ware von einem im Fernabsatz
geschlossenen Vertrag (oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung) zurücktreten.
Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung per E-Mail an leetoskateboards@gmail.com innerhalb der Frist
ohne Angabe von Gründen abgesendet wird. Samstage zählen nicht als Werktage.
Im Falle des Rücktritts findet eine gänzliche oder teilweise Rückerstattung des Kaufpreises nur Zug
um Zug gegen Zurückstellung der von dem/der BestellerIn erhaltenen Waren statt.
Die Ware sollte in ungenütztem und als neu wiederverkaufsfähigem Zustand und in der
Originalverpackung zurückgeschickt werden. Bei Artikeln, die durch Gebrauchsspuren beeinträchtigt
sind – sofern diese nicht durch bestimmungsgemäßen Gebrauch entstanden sind –, wird von uns ein
angemessenes Entgelt für die Wertminderung erhoben. Gleiches gilt, wenn bei Rückgabe der Ware
Zubehör oder Teile fehlen.
Die Kosten der Rücksendung gehen zu Lasten des/der KundIn. Sollte die Ware unfrei zurückgesendet
werden, sind wir berechtigt, einen entsprechenden Betrag einzubehalten bzw. in Rechnung zu stellen.
- Schutz von Plänen und Unterlagen / Geheimhaltung
Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen wie Prospekte, Kataloge, Muster,
Präsentationen und ähnliches bleiben unser geistiges Eigentum. Jede Verwendung, insbesondere die
Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung einschließlich des auch nur
auszugsweisen Kopierens, bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.
Sämtliche oben angeführte Unterlagen können jederzeit von uns zurückgefordert werden und sind uns
jedenfalls unverzüglich unaufgefordert zurückzustellen, wenn der Vertrag nicht zustande kommt.
Unsere VertragspartnerInnen verpflichten sich im Übrigen zur Geheimhaltung des ihnen aus der
Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber.
- Kaufpreis
Unsere Verkaufspreise sind grundsätzlich in € angegeben und gelten zum Zeitpunkt der Bestellung
zzgl. Versandkosten. Alle Preise verstehen sich inkl. 20 % MwSt.
- Zahlungsbedingungen
Bestellungen bei leetoskateboards.com werden nur gegen Vorkasse (nach Zahlungseingang auf unserem
Konto) verkauft und versandt.
- Verzugszinsen
Selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug des/der KäuferIn/WerkbestellerIn sind wir berechtigt,
Verzugszinsen in der Höhe von 10 % über dem Basiszinssatz jährlich zu verrechnen; hierdurch werden
Ansprüche auf Ersatz nachgewiesener höherer Zinsen nicht beeinträchtigt.
- Versand/Transport
Der Versand ist ausschließlich innerhalb Österreichs möglich. Der Versand erfolgt an die uns vom
Besteller mitgeteilte Adresse mit UPS bzw. österreichischer Post.
Bestellungen ab einem Bestellwert von € 50,- werden frei Haus (ohne Versandkosten) erledigt.
Bis € 49,99 verrechnen wir € 4,90 Versandkosten. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich nach
Zahlungseingang.
Nach Bekanntwerden von Lieferverzögerungen wird der/die KäuferIn innerhalb von fünf Werktagen
(nach Rechnungsdatum) darüber verständigt und es wird ein neuer Liefertermin vereinbart. Der/die
KundIn kann natürlich vom Vertrag zurücktreten.
Die von uns verkaufte Ware stellt eine Holschuld dar. Die KäuferInnen tragen daher das Risiko des
Transportes.
- Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie aller Kosten und Spesen unser
Eigentum. Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn uns diese rechtzeitig vorher unter Anführung
des Namens bzw. der Firma und der genauen Geschäftsanschrift des/der KäuferIn bekannt gegeben
wurde und wir der Veräußerung zustimmen. Im Falle unserer Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung
als an uns abgetreten und sind wir jederzeit befugt, den/die DrittschuldnerIn von dieser Abtretung zu
verständigen.
Im Falle einer Mehrzahl von Forderungen unsererseits, werden Zahlungen des/der SchuldnerIn primär
jenen unserer Forderungen zugerechnet, die nicht (mehr) durch einen Eigentumsvorbehalt oder
andere Sicherungsmittel gesichert sind.
Im Falle des auch nur teilweisen Zahlungsverzuges stimmt der/die KundIn schon bei Kauf zu, dass wir
die Ware auf seine/ihre Kosten jederzeit abholen können.
Im Falle des Verzuges sind wir berechtigt, unsere Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu
machen.
Es wird vereinbart, dass in der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts kein Rücktritt vom Vertrag
liegt, außer wir erklären diesen ausdrücklich.
- Erfüllungsort
Erfüllungsort ist sowohl für unsere Leistung als auch die Gegenleistung Wien.
- Nichterfüllung/Liefer- und Leistungsverzug
Geringfügige Lieferfristüberschreitungen haben die KäuferInnen/WerkbestellerInnen jedenfalls zu
akzeptieren, ohne dass ihnen ein Schadenersatzanspruch oder ein Rücktrittsrecht zusteht.
- Einseitige Leistungsänderungen
Sachlich gerechtfertigte und angemessene Änderungen unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung,
insbesondere angemessene Lieferfrist oder kurzfristige Zahlungsfristüberschreitungen unsererseits
gelten als vorweg genehmigt.
Sachlich gerechtfertigte und geringfügige Änderungen, die nicht den Preis betreffen, können
unsererseits vorgenommen werden. Dies gilt insbesondere für derartige Lieferfristüberschreitungen.
Wir werden in diesem Fall, wenn die tatsächliche Fristüberschreitung abschätzbar ist, spätestens
jedoch eine Woche vor dem ursprünglich vereinbarten Liefertermin, bekannt geben, wie lange mit
einer Verzögerung zu rechnen ist.
- Gewährleistung
Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetzes wegen das Recht auf Wandlung zusteht,
behalten wir uns vor, den Gewährleistungsanspruch nach unserer Wahl durch Verbesserung,
Austausch oder Preisminderung zu erfüllen.
Der/die ÜbernehmerIn hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits
vorhanden war. Zu diesem Zweck ist die Ware nach der Ablieferung unverzüglich zu untersuchen.
Dabei festgestellte Mängel sind uns ebenso unverzüglich, spätestens aber innerhalb von sieben Tagen
nach Ablieferung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels schriftlich bekannt zu geben.
Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die
Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf
Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln, sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt für bewegliche Sachen sechs Monate, für unbewegliche Sachen 24
Monate ab Lieferung/Leistung. Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung sowie durch
unsachgemäßen Zusammenbau entstanden sind, begründen keinen Anspruch auf eine
Gewährleistung.
12.1. Regressanspruch gem. § 933b ABGB
Der Regressanspruch gem. § 933b ABGB ist ausgeschlossen.
- Schadenersatz
Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für
Personenschäden oder Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen, es sei denn, letzteres
wurde im Einzelnen ausgehandelt.
- Produkthaftung
Allfällige Regressforderungen, die VertragspartnerInnen oder Dritte aus dem Titel „Produkthaftung“ im
Sinne des Produkthaftungsgesetzes gegen uns richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der/die
Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob
fahrlässig verschuldet worden ist.
- Aufrechnung
Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist
ausgeschlossen.
- Leistungsverweigerungsverbote und Zurückbehaltungsverbote
Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern lediglich
eines angemessenen Teiles des Rechnungsbetrages.
- Formvorschriften
Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu
ihrer Gültigkeit der Schriftform, somit auch der Originalunterschrift oder der sicheren elektronischen
Signatur – gleiches gilt für die Rechtswirksamkeit von an uns gerichtete Erklärungen, Anzeigen, etc. –
ausgenommen.
- Rechtswahl
Auf diesen Vertrag ist österreichisches materielles Recht anzuwenden.
- Gerichtsstandvereinbarung
Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz unseres
Unternehmens sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig. Wir haben jedoch das Recht, auch am
allgemeinen Gerichtsstand der jeweiligen VertragspartnerInnen zu klagen.
Für alle gegen VerbraucherInnen, die im Inland ihren Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der
Beschäftigung haben, wegen Streitigkeiten aus diesem Vertrag erhobenen Klagen ist eines jener
Gerichte zuständig, in dessen Sprengel die VerbraucherInnen ihren Wohnsitz, gewöhnlichen
Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung haben. Für VerbraucherInnen, die zum Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses keinen Wohnsitz in Österreich haben, gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
- Schiedsgerichtsvereinbarung – Schiedsgerichtsbarkeit
Inländische Schiedsgerichtsbarkeit
Alle aus dem vorliegenden Vertrag sich ergebenden Streitigkeiten werden vom ständigen
Schiedsgericht der Wirtschaftskammer in Wien nach der für dasselbe geltenden
Schiedsgerichtsordnung von einem Schiedsrichtersenat endgültig entschieden.
- Elektronische Rechnungslegung
Unsere KundInnen sind damit einverstanden, dass Rechnungen an sie auch elektronisch erstellt und
übermittelt werden, wenn sie mit sicherer elektronischer Signatur erstellt werden.
- Terminverlust
Soweit der/die KäuferIn seine/ihre Zahlungsverpflichtung in Teilbeträgen zu leisten hat, gilt als
vereinbart, dass bei nicht fristgerechter Bezahlung auch nur einer Rate sämtliche noch ausständige
Teilleistungen ohne weitere Nachfristsetzung sofort fällig werden.
Bei Verbrauchergeschäften gilt die obige Regelung sinngemäß, soweit wir unsere Leistung vollständig
erbracht haben, auch nur eine rückständige Leistung des/der KundIn mindestens sechs Wochen fällig
ist, und wenn wir unter Setzung einer Nachfrist von zumindest zwei Wochen unter Androhung des
Terminverlustes gemahnt haben.
- Verzugszinsen bei Kreditgeschäften mit VerbraucherInnen
Bei Kreditgeschäften mit KonsumentInnen belaufen sich die Verzugszinsen auf den für die
vertragsgemäße Zahlung vereinbarten Zinssatz zuzüglich fünf Prozentpunkte per anno.
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